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Prüfungsfragen

Antwort Frage Nr. 11: A

Frage Nr. 12

Unter einem "erweiterten Suizid" versteht man - nach vorherrschender Lehrmeinung - vor allem folgendes:

(A) gemeinsamer Suizid von zwei Personen (im freiwilligen Einvernehmen)

(B) ein über einen längeren Zeitraum geplanter und vorbereiteter Suizid eines Menschen (z.B. bei schwerer organischer Erkrankung)

(C) Suizid unter absichtlicher Mitnahme von Bezugspersonen (z.B. Kindern) des Suizidenten - ohne Einwilligung dieser Bezugspersonen - in den Tod

(D) Verhaltensweisen, die die Verkürzung der eigenen Lebenserwartung bewußt in Kauf nehmen (z.B. Anorexia nervosa)

(E) ein Suizid im Gefolge eines anderen Suizids in der Umgebung des Suizidenten

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